EN Normen für Schutzhandschuhe und Arbeitshandschuhe
Schutzhandschuhe werden heute in den meisten gewerblich tätigen Betrieben benötigt und sind für gewisse Arbeitsbereiche vorgeschrieben. Um zu wissen wo und wann man welche Arbeitshandschuhe richtig einsetzt, gibt es CE - Normen.
Diese Normen sind von der EU ( EN 420 - Allgemeine Anforderungen für Handschuhe ) festgelegt und besagen folgendes:
- EN 388 - Mechanische Risiken
- EN 374 - Chemikalien und Mikroorganismen
- EN 407 - Thermische Risiken
- EN 12477- Schutzhandschuhe für Schweißer
- EN 511 - Schutz gegen Kälte
EN 420 - Allgemeine Anforderungen für Handschuhe
Diese Norm legt die für alle Schutzhandschuhe anzuwendenden relevanten Prüfverfahren und die allgemeinen Anforderungen zu Gestaltungsgrundsätzen, Handschuhkonfektionierung und Widerstand des Handschuhmaterials gegen Wasserdurchdringung, Unschädlichkeit, Komfort und Leistungsvermögen, sowie die vom Hersteller vorzunehmende Kennzeichnung und vom Hersteller zu liefernden Informationen fest.
EN 388 Mechanische Risiken
Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken müssen für mindestens eine der Eigenschaften (Abrieb-, Schnitt-, Durchstich- oder Weiterreißfestigkeit) die Leistungsstufe 1 erreichen Gemäß EN 420 beruhen die Leistungsstufen auf den Ergebnissen von Laborprüfungen, die nicht unbedingt den aktuellen Bedingungen am Arbeitsplatz entsprechen.
Prüfungskriterien
|
Chemische Gefahren
|
1 > 10 Minuten
|
2 > 30 Minuten
|
3 > 60 Minuten
|
4 > 120 Minuten
|
5 > 240 Minuten
|
6 > 480 Minuten
|
|
Bewertungsmöglichkeiten 0 - 3
Akzeptierbarer Qualitätslevel (AQL). Die Prozentangabe gibt die maximale Anzahl fehlerhafter Handschuhe eines Loses oder einer Charge an.
Prüfungskriterien
|
Stufe 30,65%
|
Stufe 21,50%
|
Stufe 14,00%
|
|
EN 407 - Thermische Risiken
Schutzhandschuhe für Schweißer - EN 12477
Schutzhandschuhe für Schweißer werden in Ausführung A und B unterteilt. Die beiden Ausführungen müssen in folgenden Kriterien geprüft werden und je nach Ausführung die jeweiligen Mindest-Leistungsstufen erreichen.
Anforderungen
|
Test nach CE-Norm
|
Mindestleistungsstufen
A B
|
Abriebfestigkeit
|
EN 388
|
2 1
|
Fallschnittbeständigkeit
|
EN 388
|
1 1
|
Weiterreißbeständigkeit
|
EN 388
|
2 1
|
Einstichbeständigkeit
|
EN 388
|
2 1
|
Brennverhalten
|
EN 407
|
3 2
|
Kontaktwärmebeständigkeit
|
EN 407
|
1 1
|
Konvektionswärmebeständigkeit
|
EN 407
|
2 0
|
Beständigkeit gegen kleine Spritzer geschmolzenen Metalls
|
EN 407
|
3 2
|
Fingerfertigkeit
|
EN 420
|
1 4
|
Bei bestandener Prüfung sind die Handschuhe mit der Nummer der Norm und dem Buchstaben der Ausführung zu kennzeichnen.
Beispiel: EN12477-A oder EN12477-B
Die Anforderungen der Ausführung A sind höher als die der Ausführung B!
Schutz gegen Kälte - EN 511
|